Neubauabnahme

Die Bauabnahme ist ein wichtiger Punkt beim Hausbau. Als Bauabnahme wird die Schlussabnahme eines Bauvorhabens bezeichnet, kann aber auch die Abnahme von Teilleistungen sein. Mit der Abnahme des Baus oder der Bauleistung geht das Haus von der Bauphase in die Nutzungsphase über. Damit geht das Objekt mit allen Rechten und Pflichten an den Bauherren über. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Mängel in einem Protokoll festgehalten werden. Zu unterscheiden sind die förmliche Abnahme, bei der alles protokolliert wird und die Abnahme mit allen beteiligten Parteien auf der Baustelle stattfindet, und die formlose Bauabnahme.

Die Bauabnahme hat folgende rechtliche Wirkung: Zum einen wird die Vergütung der Leistungen fällig. Zum anderen beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung geht auf den Auftraggeber/Bauherren über und die Beweislast für den Nachweis bestimmter Mängel geht an den Bauherren über, sofern bei der Abnahme kein Vorbehalt erklärt wurde.

Neben der Signatur auf dem Kaufvertrag des Bauobjektes, ist die Bauabnahme der wichtigste rechtliche Schritt. Mit der Abnahme des Objektes übernimmt der Auftraggeber/Bauherr die Verantwortung. Dieser muss alle Risiken und Gefahren absichern. Außerdem beginnt die Gewährleistungsfrist, die bei privaten Bauobjekten 5 Jahre beträgt. Gleichzeitig kehrt sich die Beweislast. Ab diesem Zeitpunkt muss der Hauseigentümer den Bauunternehmern und Handwerkern mögliche Mängel nachweisen.

Obwohl der Bauherr die Bauabnahme selbst erklären darf, wird empfohlen Sachverständige oder unabhängige Berater hinzuzuziehen oder diese als Dritte zur Abnahme zu bevollmächtigen.

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