Beweissicherung/Versicherungs-gutachten

BEWEISSICHERUNG

BEWEISSICHERUNG

Beweissicherung durch Bausachverständigen – Symbolbild mit Haus, Grundriss und Lupe


Im stark verdichteten Bereich unserer innerörtlichen Bebauung ist die vorsorgliche
oder sogenannte „präventive“ Beweissicherung ein probates Mittel um späteren
Haftungsansprüchen objektiv begegnen zu können.
Bei Baumaßnahmen innerhalb geschlossener Bebauung, Abbruchmaßnahmen,
Grundwasserabsenkungen oder der erwarteten Einwirkung einer nachbarschaftlichen
Bautätigkeit sollte vorsorglich eine Beweissicherung per fotografischer Dokumentation
durchgeführt werden.
Dieses Beweismittel hält den Ausgangszustand fest da dieser bei Eintritt von Schäden
nicht mehr rekonstruiert werden kann. 

In diesen Bereich des zu dokumentierenden „Ist-Zustandes“
fällt u.a. das Erfassen- von Außen – / Innenwandoberflächen bezüglich
vorhandener Rissbildungen oder Verformungen:

– des Zustandes einer vorhandener Erschließung wie Gehwege, Zufahrten, Grenzmauern…etc.
– des vorhandenen Baumbestandes
– von rutschgefährdeten Geländeabschnitten im nichtgesicherten Bereich
– von Leitungen wie Abwasser, Versorgung, Kommunikation… etc.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und umfassend.


Im stark verdichteten Bereich unserer innerörtlichen Bebauung ist die vorsorgliche oder sogenannte „präventive“ Beweissicherung ein probates Mittel um späteren Haftungsansprüchen objektiv begegnen zu können.

Bei Baumaßnahmen innerhalb geschlossener Bebauung, Abbruchmaßnahmen,
Grundwasserabsenkungen oder der erwarteten Einwirkung einer nachbarschaftlichen Bautätigkeit sollte vorsorglich eine Beweissicherung per fotografischer Dokumentation durchgeführt werden.
Dieses Beweismittel hält den Ausgangszustand fest da dieser bei Eintritt von Schäden nicht mehr rekonstruiert werden kann. 

In diesen Bereich des zu dokumentierenden „Ist-Zustandes“
fällt u.a. das Erfassen- von Außen – / Innenwandoberflächen bezüglich
vorhandener Rissbildungen oder Verformungen:

– des Zustandes einer vorhandener Erschließung wie Gehwege, Zufahrten, Grenzmauern…etc.
– des vorhandenen Baumbestandes
– von rutschgefährdeten Geländeabschnitten im nichtgesicherten Bereich
– von Leitungen wie Abwasser, Versorgung, Kommunikation… etc.


Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und umfassend.

Versicherungsschaden

Ein Versicherungsschaden-gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt, um die Schadenshöhe und -ursache bei einem versicherten Schaden zu ermitteln.
Dies kann bei verschiedenen Versicherungs-arten, wie beispielsweise bei Kfz-Haftpflichtschäden oder Gebäudeschäden, notwendig sein. 
Der Gutachter dokumentiert den
Schaden, schätzt die Reparaturkosten und die Wertminderung und hilft der Versicherung bei der Schadenregulierung. 

Sachschäden:
Bei Schäden an Gebäuden, Hausrat oder anderen Sachgegenständen kann ein Gutachten erforderlich sein, um die Schadenshöhe zu bestimmen und die Verantwortlichkeit zu klären. 

Haftpflichtschäden:
Bei Haftpflichtfällen, bei denen ein Dritter für den Schaden haftet, wird ein Gutachten benötigt, um die Schadenhöhe zu ermitteln und die Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtigen geltend zu machen. 

Der Sachverständige ermittelt im Gutachten:

Schadenshöhe:
Die voraussichtlichen Reparaturkosten, die Wertminderung des beschädigten Gegenstandes und eventuelle Wiederherstellungskosten. 

Schadensursache:
Die Ursache des Schadens, also wie und wodurch der Schaden entstanden ist. 

Verantwortlichkeit:
Ob der Schaden durch eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Ereignis verursacht wurde, z.B. durch einen Unfallverursacher oder eine Naturkatastrophe. 

Der Geschädigte hat in der Regel das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Bei Haftpflichtschäden werden die Kosten für das Gutachten in der Regel von der Versicherung des Schädigers übernommen, sofern der Schaden die Bagatellschadengrenze überschreitet. 

Es ist wichtig zu beachten, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, das Gutachten der Versicherung zu akzeptieren. Bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Gutachtens kann ein Zweitgutachten eingeholt werden. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Versicherungsschadengutachten eine wichtige Grundlage für die Schadenregulierung darstellt und sowohl dem Geschädigten als auch der Versicherung bei der Feststellung der Schadenhöhe und -ursache hilft. 

ANSCHRIFT:
Strauss Ingenieurgesellschaft mbH
Vorgebirgstraße 176
50969 Köln

VERTRETEN DURCH:
Geschäftsführer
Dipl.- Ing. Michael Strauss

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